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Teilnahme - und Wettkampfbedingungen für den Seenlandcup im Autokippen 2010

Allgemeines

Der Seenlandcup im Autokippen ist ein Sicherheitstraining im Autoüberschlag. Die Teilnehmer müssen versuchen sich so schnell wie möglich aus einem umgekippten Auto zu befreien, dabei wird die Zeit gemessen. Der schnellste Mann und die schnellste Frau aus jeder Ortschaft sind für das große Finale in Großräschen qualifiziert.

Jeder Teilnehmer muss körperlich, sowie geistig gesund sein und aus freien Willen am Seenlandcup im Autokippen teilnehmen. Jeder Teilnehmer hat nach der Anmeldung die Wettkampfbedingungen zu unterschreiben, ansonsten wird die Starterlaubnis nicht erteilt. Nach der Anmeldung ist die Teilnahme an einer Wettkampfeinweisung Pflicht. Der Veranstalter übernimmt für Schäden (auch an Dritten) keine Haftung.

Starterlaubnis

Teilnehmen können alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Jeder Teilnehmer muss körperlich, sowie geistig gesund sein und aus freien Willen am Seenlandcup 2010 im Autokippen teilnehmen. Er muss der deutschen Sprache hinreichend mächtig sein, um die Anweisungen der Wettkampfleitung zu verstehen und Folge leisten zu können.
Nach der Anmeldung ist die Teilnahme an einer Wettkampfeinweisung Pflicht, erst danach ist eine Teilnahme am Wettbewerb möglich.
Pro teilnehmende Gemeinde dürfen 3 Männer und 3 Frauen an den Start gehen. Finden sich nicht genug Frauen oder Männer als Starter, dürfen die freigebliebenen Startplätze an die vorhandenen Bewerber vergeben werden.

Anmeldevorgang

Im Internet unter www.seenlandcup.de oder bei den Ortschaften in denen der Seenlandcup durchgeführt wird. Die Ansprechpartner für die einzelnen Ortschaften sind unter www.seenlandcup.de zu finden.

Eine Anmeldung garantiert noch keine Teilnahme am Seenlandcup. Der Verantwortliche für den Seenlandcup jeder Ortschaft trifft die Entscheidung über die nominierten Starter.

Die Anmeldung ist gültig, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original vorliegt.

Startgebühren

Jeder Teilnehmer muss für seinen Start, pro Überschlag,  3,- € Startgebühr entrichten. Geplant sind zwei Überschläge pro Teilnehmer.

Diese  Startgebühr geht als Spende an ein Kinderheim in Senftenberg.

Den Kindern soll so ein langersehnter Wunsch - ein Urlaub in Schweden - ermöglicht werden.

Quittungen für die Spende werden auf Wunsch ausgestellt.

Der Betrag ist vor Ort, vor dem Wettkampf,  in bar zu entrichten.

Sicherheitsmaßnahmen

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die gestellte Schutzausrüstung zu tragen. Den Anweisungen des Cuppersonals ist jederzeit vollständig und unverzüglich Folge zu leisten.

Jeder Teilnehmer nimmt an dem Seenlandcup auf eigene Gefahr teil. Er muss dementsprechend eigenverantwortlich handeln und gegebenenfalls den Versuch abbrechen.

Haftung

Die Teilnahme am 1. Lausitzer Seenlandcup im Autokippen ist mit Gefahren verbunden, die jedem Teilnehmer bewusst und bekannt sind.
Die Haftung des Veranstalters, der beteiligten Gemeinden, der Sponsoren und aller Mitarbeiter des Seenlandcups für jegliche Verletzungen und Schäden die vor, während und nach der Veranstaltung entstehen wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Es wird zudem keine Haftung übernommen für verlorene oder gestohlene Gegenstände der Besucher und Teilnehmer.

Disqualifikationsgründe

  • falsche Angaben bei der Anmeldung
  • fehlende Entrichtung der Startgebühr zu Beginn der Veranstaltung
  • nicht rechtzeitiges Erscheinen am Start
  • alkoholisiertes Erscheinen am Start oder Teilnahme unter Medikamenten und Drogeneinfluss
  • Nichtbefolgen der Anweisungen des Sicherheitspersonals
  • das Tragen von Werbung für andere als den offiziellen Partnern des Seenlandcups
  • stören der Veranstaltung am Austragungsort des Seenlandcups
  • absichtliches Behindern übriger Teilnehmer, um sich einen Vorteil zu verschaffen
  • Abschnallen des Gurtes während des Kippvorganges
  • Nichtteilnahme an der Siegerehrung auch ohne einen Preis errungen zu haben
  • Wer den Seenlandcup oder die Veranstaltung des Austragungsortes stört
  • Wer andere Cupteilnehmer wissentlich behindert um sich einen Vorteil zu verschaffen

Unfälle

Unfälle und Verletzungen von Besuchern und Teilnehmern während der Veranstaltung sind dem Seenlandcupveranstalter oder dem Wettkampfkomitee sofort zu melden.

Protest

Jegliche Art von Protest ist am Veranstaltungstage bis spätestens 10 min nachdem der letzte Starter seinen Versuch absolviert hat, dem Veranstalter zu melden. Über streitige Fragen entscheiden der Seenlandcupveranstalter und das offizielle Wettkampfkomitee abschließend.

Werbung für Sponsoren und Werbepartner

Es ist jedem Teilnehmer strengstens untersagt, die Werbeflächen der Sponsoren und Werbepartner zu beschädigen oder zu verändern.
Weiter ist untersagt Werbung für Dritte anzubringen, zu tragen oder anderweitig in das Wettkampfgeschehen einzubringen.

Wettkampfkomitee

Die Wettkampfleitung haben:
Frank Höfer,
Nicole Kühn und
Rainer Kappert

Das Wettkampfkomitee entscheidet abschließend über offene Fragen und Proteste beim Seenlandcups.
Über eine Nichtzulassung eines Teilnehmers oder dessen Disqualifikation entscheidet das Wettkampfkomitee zusammen mit dem Veranstalter des Wettkampfes.

Schiedsrichter

  • 1. Frank Höfer
  • 2. Peggy Höfer

Veranstalter

Carsten Kühn - Krankenhausstraße 13 - 01998 Klettwitz,

Funk-Tel. 01629121494

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

www.seenlandcup.de

Bildrechte

Jeder Wettkämpfer, der am 1. Lausitzer Seenlandcup im Autokippen teilnimmt, erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter Carsten Kühn und seine Seenlandcuppartner die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews im Rundfunk, im Fernsehen, bei der Werbung, in Büchern, im Internet, in Zeitschriften, bei fotomechanischen Vervielfältigungen, wie Filme, Videokassetten etc, ohne Vergütungsansprüche des Teilnehmers und ohne zeitliche und räumliche Einschränkungen nutzen können.

Wettkampfstand

Der Punktestand mit Bildern und Auswertungstexten sind nach dem Wettkampfende und dem Ablauf der Protestfrist vor Ort und im Internet unter www.seenlandcup.de einsehbar.

Wettkampfregeln/Wettkampfablauf

Die Regeldefinitionen und den Wettkampfablauf erhält jeder Starter mit der Bestätigung seiner Anmeldung vom Cupverantwortlichen der jeweiligen Gemeinde.

Anmeldeschluss

Anmeldeschluss für die Teilnahme ist der

28.04.2010.


Bei einem Eingang einer Anmeldung nach dem 28.04.2010 24:00 Uhr kann eine Anmeldung nicht mehr berücksichtigt werden.

Siegerehrung

Die Teilnahme an der Siegerehrung eines Wettkampfes ist für jeden Teilnehmer verpflichtend.
Eine Nicht-Teilnahme führt zu einer Disqualifikation.

Siegerpreise

Für jeden Sieg bei einem Wettkampf erhält die Siegerin / der Sieger einen Preis der jeweiligen Gemeinde, in welcher der Wettkampf stattfindet.
Der Preis kann nach Wahl der Gemeinde aus einem Sach- oder einem Geldpreis bestehen.
Der Gewinn eines Gemeindewettkampfes berechtigt zum Teilnahme am Finalwettkampf in Großräschen am Ende des Seenlandcups.

Sonstiges

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht und die unwirksame Regelung soll durch eine wirksame Regelung, die dem Gewollten am nächsten kommt ersetzt werden.



 
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